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Procedural Order

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Main Details:

Case number
UPC_CFI_463/2023
Registry number
App_9671/2024
Date
Parties
10x Genomics, Inc.
v.
Curio Bioscience Inc.
Order/Decision reference
ORD_9718/2024
Type of action(s)
Application for provisional measures
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

Headnotes:

1. Die Frist zur Erwiderung auf einen Einspruch beginnt auch dann mit dem Erlass der die Frist festsetzenden Anordnung zu laufen, wenn die Antragsgegnerseite zusammen mit ihrem Einspruchsschriftsatz einen Geheimnisschutzantrag nach R. 262A VerfO gestellt hat. Eine Verlagerung des Fristbeginns auf den Abschluss des Geheimnisschutzverfah­rens ist mit dem Eilcharakter des Verfahrens auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen nicht vereinbar. 2. Eine Verlängerung der Erwiderungsfrist kommt zumindest dann nicht in Betracht, wenn die Antragstellerseite ausgehend von der geschwärzten Fassung des den vermeintlich geheimhaltungsbedürftigen Inhalt enthaltenden Dokuments und unter Berücksichti­gung des Inhalts der vorläufigen Geheimnis­schutz­an­ord­nung in der Lage war, den Erwiderungsschriftsatz abzufassen. Ist dies aus Sicht der Antragstellerseite ausnahms­wei­se nicht der Fall, hat sie die Gründe dafür im Rahmen ihres Fristverlänge­rungs­antrages im Einzelnen darzulegen.

Keywords:

Anordnung einstweiliger Maßnahmen; Erwiderungsfrist; Geheimnisschutz; Fristbeginn; Fristverlängerung