Skip to main content

Procedural Order

page banner image

Main Details:

Case number
UPC_CFI_463/2023
Registry number
App_8500/2024
Date
Parties
10x Genomics, Inc.
v.
Curio Bioscience Inc.
Order/Decision reference
ORD_8550/2024
Type of action
Application for provisional measures
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

Headnotes:

1. Gemäß R. 262A.6 VerfO darf die Zahl der Personen, denen Zugang zu geheimhaltungs­bedürftigen Informationen gewährt wird, nicht größer sein als für die Einhaltung des Rechts der Verfahrensparteien auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren erforderlich, wobei der Kreis der Zugangsberechtigten mindestens eine natürliche Person jeder Partei sowie die jeweiligen Anwälte oder Vertreter umfassen muss. 2. Grundsätzlich obliegt es der jeweiligen Partei, die Personen zu benennen, für die sie Zugang begehrt. Kommt sie dem nach, kann der Ausschluss einer Person nicht allein damit begrün­det werden, die benannte Person sei auf dem technischen Gebiet tätig, das mit dem betreffenden Patent zusammenhängt. Gerade deshalb ist die betreffende Person häufig erst in der Lage, ihrem Unterneh­men und dessen Vertretern die für eine wirksame Rechtsverfol­gung erforderlichen Informa­tionen zu liefern. Die als vertraulich eingestuften Informationen sind trotz eines solchen Zugangs nicht ungeschützt. Auch wenn die betroffenen Personen Zu­gang zu den betreffen­den Informatio­nen haben, müssen sie die ihnen auferlegten Ge­heim­hal­tungs­pflichten be­ach­ten, die falls notwendig über die Verhängung von Zwangsgel­dern durchgesetzt oder nach nationa­lem Recht vollstreckt werden kön­nen. 4. Nachdem der Personenkreis, welchem Zugang zu den (vermeintlich) geheimhaltungsbedürf­ti­gen In­for­­mat­io­nen gewährt wird, den für die Einhaltung des Rechts der Verfahrensbeteilig­ten auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren notwendigen Umfang nicht über­­schrei­­ten darf, ist der Kreis der zugangsberechtigten Personen stets einer Ein­zel­­fallprü­fung zu unterziehen und, falls notwendig und geboten, an die Anfor­de­run­gen des je­wei­li­gen Ver­fahrens anzupassen.

Keywords:

Geheimnisschutz; Geheimnisschutzantrag; Geschäftsgeheimnisse; 262A-Antrag; Geheimnis­schutz­­an­­ord­­nung; Eilverfahren