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Procedural Order

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Main Details:

Case number
UPC_CFI_463/2023
Registry number
App_9978-2024
Date
Parties
10x Genomics, Inc.
v.
Curio Bioscience Inc.
Order/Decision reference
ORD_10143/2024
Type of action
Application for provisional measures
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

Headnotes:

1. Gemäß R. 109 Abs. 1 VerfO kann eine Partei spätestens einen Monat vor der mündlichen Verhandlung einen Antrag auf Simultanverdolmetschung stellen. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, scheidet die Anordnung einer Simultanverdolmetschung durch den Berichterstatter im Regelfall jedenfalls dann aus, wenn sich die die Simultanverdolmetschung begehrende Partei bewusst für eine be stimmte Verfahrenssprache entschieden hat, in welcher die mündliche Ver handlung nunmehr auch stattfinden wird. 2. Zu einer solchen Ablehnung einer Anordnung auf Simultanverdolmetschung sieht sich der Berichterstatter regelmäßig erst recht veranlasst, wenn die betreffende Partei einem Antrag der Gegenseite auf eine Änderung der Verfahrens sprache (R. 323 VerfO) im Verlauf des Verfahrens entgegengetreten ist und die mündliche Verhandlung nunmehr unter anderem deshalb in der ursprünglich gewählten Verfahrenssprache durchgeführt werden soll. 3. Wird der Antrag auf Simultanverdolmetschung zurückgewiesen, ist den Parteien auf deren fristgerechten Antrag hin im Regelfall zu gestatten, auf eigene Kosten einen Simultandolmetscher zu beauftragen. Die für eine solche Simultanverdolmetschung erforderlichen technischen Mittel sind im Sitzungsaal vorhanden.

Keywords:

Simultanverdolmetschung; Antragsfrist; Zurückweisung; Änderung der Verfahrenssprache