Zahlungen an das Einheitliche Patentgericht Die folgenden Bankkonten des Einheitlichen Patentgerichts sind für einschlägige verfahrensrelevante Finanztransaktionen vorgesehen.Bitte beachten Sie den Verwendungszweck der einzelnen Konten und überweisen Sie je nach dem Zahlungszweck nur auf das entsprechende Konto.In jedem Fall ist es zwingend erforderlich, als Grund für die Zahlung die CMS-Referenznummer (Kanzlei-Aktenzeichen), die mit der betreffenden Klage/dem betreffenden Antrag verknüpft ist, zusammen mit dem Namen des Vertreters der Partei, wie folgt anzugeben:....[Aktenzeichen]/2023[Jahr]_Vertreter: [Vorname, Nachname] 1. Für die Zahlung von Gerichtsgebühren, überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-COURT FEESBIC: BCEELULLIBAN: LU64 0019 7355 1897 3000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 2. Für die Zahlung von Hinterlegungen (s. insbesondere Regeln 180 u. 181 VerfO betreffend die Erstattung von Auslagen der Zeugen und Sachverständigen), überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-DEPOSIT RECEIPTBIC: BCEELULLIBAN: LU11 0019 7355 1896 6000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 3. Für die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Kosten (s. Regeln 158, 159 u. 352 VerfO), überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-SECURITY RECEIPTBIC: BCEELULLIBAN: LU55 0019 7355 1895 9000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 4. Für die Zahlung von Zwangsgeldern, überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-PENALTIES FEESBIC: BCEELULLIBAN: LU38 0019 7355 1900 8000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg Zusätzliche Informationen zur Gebührenzahlung: Bitte beachten Sie, dass es derzeit nicht möglich ist, beim Gericht ein Kundenkonto für die Verwaltung von Gebührenzahlungen einzurichten.
Zahlungen an das Einheitliche Patentgericht Die folgenden Bankkonten des Einheitlichen Patentgerichts sind für einschlägige verfahrensrelevante Finanztransaktionen vorgesehen.Bitte beachten Sie den Verwendungszweck der einzelnen Konten und überweisen Sie je nach dem Zahlungszweck nur auf das entsprechende Konto.In jedem Fall ist es zwingend erforderlich, als Grund für die Zahlung die CMS-Referenznummer (Kanzlei-Aktenzeichen), die mit der betreffenden Klage/dem betreffenden Antrag verknüpft ist, zusammen mit dem Namen des Vertreters der Partei, wie folgt anzugeben:....[Aktenzeichen]/2023[Jahr]_Vertreter: [Vorname, Nachname] 1. Für die Zahlung von Gerichtsgebühren, überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-COURT FEESBIC: BCEELULLIBAN: LU64 0019 7355 1897 3000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 2. Für die Zahlung von Hinterlegungen (s. insbesondere Regeln 180 u. 181 VerfO betreffend die Erstattung von Auslagen der Zeugen und Sachverständigen), überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-DEPOSIT RECEIPTBIC: BCEELULLIBAN: LU11 0019 7355 1896 6000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 3. Für die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Kosten (s. Regeln 158, 159 u. 352 VerfO), überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-SECURITY RECEIPTBIC: BCEELULLIBAN: LU55 0019 7355 1895 9000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 4. Für die Zahlung von Zwangsgeldern, überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-PENALTIES FEESBIC: BCEELULLIBAN: LU38 0019 7355 1900 8000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg Zusätzliche Informationen zur Gebührenzahlung: Bitte beachten Sie, dass es derzeit nicht möglich ist, beim Gericht ein Kundenkonto für die Verwaltung von Gebührenzahlungen einzurichten.
Zahlungen an das Einheitliche Patentgericht Die folgenden Bankkonten des Einheitlichen Patentgerichts sind für einschlägige verfahrensrelevante Finanztransaktionen vorgesehen.Bitte beachten Sie den Verwendungszweck der einzelnen Konten und überweisen Sie je nach dem Zahlungszweck nur auf das entsprechende Konto.In jedem Fall ist es zwingend erforderlich, als Grund für die Zahlung die CMS-Referenznummer (Kanzlei-Aktenzeichen), die mit der betreffenden Klage/dem betreffenden Antrag verknüpft ist, zusammen mit dem Namen des Vertreters der Partei, wie folgt anzugeben:....[Aktenzeichen]/2023[Jahr]_Vertreter: [Vorname, Nachname] 1. Für die Zahlung von Gerichtsgebühren, überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-COURT FEESBIC: BCEELULLIBAN: LU64 0019 7355 1897 3000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 2. Für die Zahlung von Hinterlegungen (s. insbesondere Regeln 180 u. 181 VerfO betreffend die Erstattung von Auslagen der Zeugen und Sachverständigen), überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-DEPOSIT RECEIPTBIC: BCEELULLIBAN: LU11 0019 7355 1896 6000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 3. Für die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Kosten (s. Regeln 158, 159 u. 352 VerfO), überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-SECURITY RECEIPTBIC: BCEELULLIBAN: LU55 0019 7355 1895 9000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg 4. Für die Zahlung von Zwangsgeldern, überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:Kontoinhaber: JURIDICTION UNIFIEE DU BREVETKontobezeichnung: JURIDICTION-PENALTIES FEESBIC: BCEELULLIBAN: LU38 0019 7355 1900 8000BANK: SPUERKEESSSitz: 1 PLACE DE METZ L-2954 Luxemburg Zusätzliche Informationen zur Gebührenzahlung: Bitte beachten Sie, dass es derzeit nicht möglich ist, beim Gericht ein Kundenkonto für die Verwaltung von Gebührenzahlungen einzurichten.