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Präsidium

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Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten des Berufungsgerichts, der den Vorsitz führt, dem Präsidenten des Gerichts erster Instanz, zwei Richtern des Berufungsgerichts, drei Richtern des Gerichts erster Instanz und dem Kanzler als nicht stimmberechtigtem Mitglied. Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

Das Präsidium ist für die Verwaltung des Gerichts zuständig und hat dabei insbesondere die Aufgabe,

  • Vorschläge zur Änderung der Verfahrensordnung und der Finanzordnung des Gerichts auszuarbeiten,
  • die Regelungen für die Kanzlei festzulegen,
  • den Jahreshaushalt, die Jahresrechnung und den Jahresbericht zu erstellen und diese Unterlagen dem Haushaltsausschuss vorzulegen,
  • die Leitlinien für das Schulungsprogramm festzulegen und dessen Durchführung zu überwachen,
  • Entscheidungen über die Ernennung und Entlassung des Kanzlers und des Hilfskanzlers zu treffen.

Aufbau des Präsidiums