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EPG-Mitgliedstaaten

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Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) wurde von 24 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Das EPGÜ ist derzeit in den 17 Staaten in Kraft, die das EPGÜ ratifiziert haben.

Die verbleibenden sieben EU-Mitgliedstaaten, die das EPGÜ unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, können es jederzeit ratifizieren. Darüber hinaus können die EU-Mitgliedstaaten, die das EPGÜ noch nicht unterzeichnet haben, dem Übereinkommen jederzeit beitreten

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Karte der EPG-Mitgliedstaaten

* * EPGÜ: Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

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