Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht ist grundsätzlich die in dem betreffenden Fall vor dem Gericht erster Instanz verwendete Sprache. Verfahrenssprache vor dem Gericht erster Instanz Verfahrenssprache vor einer Lokal- oder Regionalkammer des Gerichts erster Instanz ist eine Amtssprache der Europäischen Union, die die Amtssprache oder eine der Amtssprachen des Staates ist, in dessen Gebiet sich die betreffende Kammer befindet, oder die Amtssprache(n), die von den Staaten mit einer gemeinsamen Regionalkammer bestimmt wird/werden. Die Staaten können eine oder mehrere der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Englisch, Französisch oder Deutsch) als Verfahrenssprache(n) ihrer Lokal- oder Regionalkammer bestimmen. Vor der Zentralkammer oder wenn die Parteien dies vereinbaren, kann die Sprache, in der das Patent erteilt wurde (Englisch, Französisch oder Deutsch), als Verfahrenssprache verwendet werden. Languages by Division DivisionLanguage(s)Local DivisionVienna (AT)German, EnglishBrussels (BE)Dutch, French, German, English *Copenhagen (DK)Danish, EnglishHelsinki (FI)Finnish, Swedish, EnglishParis (FR)French, English *Düsseldorf (DE)German, English *Hamburg (DE)German, English *Mannheim (DE)German, English *Munich (DE)German, English *Milan (IT)Italian, English *The Hague (NL)Dutch, EnglishLisbon (PT)Portuguese, EnglishLjubljana (SI)Slovenian, EnglishRegional DivisionNordic-Baltic (SE, EE, LT, LV)English* with indication as to Rule 14.2(c) UPC Rules of Procedure regarding the use of the official language(s) as to Rule 14.1(a) UPC Rules of Procedure and/or the delivery of any order and any decision in the official language(s) as to Rule 14.1(a) UPC Rules of Procedure.
Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht ist grundsätzlich die in dem betreffenden Fall vor dem Gericht erster Instanz verwendete Sprache.
Verfahrenssprache vor dem Gericht erster Instanz Verfahrenssprache vor einer Lokal- oder Regionalkammer des Gerichts erster Instanz ist eine Amtssprache der Europäischen Union, die die Amtssprache oder eine der Amtssprachen des Staates ist, in dessen Gebiet sich die betreffende Kammer befindet, oder die Amtssprache(n), die von den Staaten mit einer gemeinsamen Regionalkammer bestimmt wird/werden. Die Staaten können eine oder mehrere der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Englisch, Französisch oder Deutsch) als Verfahrenssprache(n) ihrer Lokal- oder Regionalkammer bestimmen. Vor der Zentralkammer oder wenn die Parteien dies vereinbaren, kann die Sprache, in der das Patent erteilt wurde (Englisch, Französisch oder Deutsch), als Verfahrenssprache verwendet werden.
Languages by Division DivisionLanguage(s)Local DivisionVienna (AT)German, EnglishBrussels (BE)Dutch, French, German, English *Copenhagen (DK)Danish, EnglishHelsinki (FI)Finnish, Swedish, EnglishParis (FR)French, English *Düsseldorf (DE)German, English *Hamburg (DE)German, English *Mannheim (DE)German, English *Munich (DE)German, English *Milan (IT)Italian, English *The Hague (NL)Dutch, EnglishLisbon (PT)Portuguese, EnglishLjubljana (SI)Slovenian, EnglishRegional DivisionNordic-Baltic (SE, EE, LT, LV)English* with indication as to Rule 14.2(c) UPC Rules of Procedure regarding the use of the official language(s) as to Rule 14.1(a) UPC Rules of Procedure and/or the delivery of any order and any decision in the official language(s) as to Rule 14.1(a) UPC Rules of Procedure.