Direkt zum Inhalt

Vertretung

page banner image

Suche nach Vertretern

Search Filters

Gemäß Artikel 48(1) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) können sich die Parteien vor dem EPG durch Rechtsanwälte vertreten lassen, die zur Ausübung ihres Berufes vor einem Gericht eines Vertragsmitgliedstaates zugelassen sind. Diese können sich direkt im Fallbearbeitungssystem (CMS) als Vertreter registrieren lassen.

Gemäß Artikel 48(2) EPGÜ können sich die Parteien alternativ auch durch europäische Patentanwälte vertreten lassen, die befugt sind, vor dem Europäischen Patentamt als zugelassener Vertreter aufzutreten, und die erforderliche Qualifikation haben, beispielsweise ein Zertifikat zur Führung europäischer Patentstreitverfahren (EPLC). Während eines Übergangszeitraums von einem Jahr nach Inkrafttreten des EPGÜ gelten auch verschiedene andere Zertifikate als geeignete Qualifikationen. Europäische Patentanwälte, die Parteien vor dem EPG vertreten möchten, können über das CMS die Eintragung in die Liste der berechtigten Vertreter beantragen, indem sie entweder ihr EPLC oder einen Antrag auf Anerkennung anderer geeigneter Qualifikationen einreichen.

Bitte beachten Sie, dass der Verwaltungsausschuss des EPG bisher den folgenden Universitäten oder gemeinnützigen Einrichtungen der Hochschul- oder Berufsausbildung die Zulassung zum „European Patent Litigation Certificate“ erteilt hat:

Weitere Informationen über die EPLC und andere einschlägige Qualifikationen sowie über die Eintragung als Vertreter finden Sie in den vom EPG-Verwaltungsausschuss angenommenen Regeln für die EPLC.

Alle registrierten Vertreter, die berechtigt sind, Parteien vor dem EPG zu vertreten, werden in eine bestimmte Liste aufgenommen.

Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass eine Registrierung als Vertreter nur über das CMS (https://cms.unified-patent-court.org/login) möglich ist. Bitte senden Sie dem Gericht keinen Ausdruck Ihres Antrags, da diese Form der Anmeldung nicht zulässig ist.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.