Der Haushaltsausschuss ist neben dem Verwaltungsausschuss eines der drei Leitungsorgane des EPG.Der Haushaltsausschuss hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:Feststellung des Haushaltsplans des Gerichts auf Vorschlag des Präsidiums;Genehmigung der Jahresrechnung sowie des vom Präsidium vorgelegten Jahresberichts des Gerichts.Der Haushaltsausschuss setzt sich aus Vertretern aller Staaten, in denen das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) gilt, sowie aus Beobachtern zusammen. Des Weiteren kann der Haushaltsausschuss Sachverständige zu seinen Sitzungen einladen.Nachstehend sind alle Vertreter aufgeführt.Jeder Mitgliedstaat des Ausschusses verfügt über eine Stimme. Der Haushaltsausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Feststellung des Haushaltsplans ist jedoch eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.Der Haushaltsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig. Vorsitzender des Haushaltsausschusses ist derzeit Herr Bruno Leboullenger (FR), Stellvertreter Herr Theis Bødker Jensen (DK).Der Haushaltsausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung. ZUSAMMENSETZUNG DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender:Bruno Leboullenger (FR)Stellvertretender Vorsitzender:Theis Bødker Jensen (DK) Vertreter der Vertragsmitgliedstaaten AT: ÖsterreichMitglied:Andrea ScheichlStellvertretendes Mitglied:Gerard PilzBE: BelgienMitglied:Denis MailleuxBG: BulgarienMitglied:Vladia BorissovaStellvertretendes Mitglied:Iveta IstiliyanovaDK: DänemarkMitglied:Theis Bødker JensenStellvertretendes Mitglied:Flemming Kønig MejlEE: EstlandMitglied:Aasa SüldFI: FinnlandMitglied:[activ]FR: FrankreichMitglied:Max BrunnerDE: DeutschlandMitglied:Christian WichardStellvertretendes Mitglied:Johannes KarcherIT: ItalienMitglied:Raffaele FarellaStellvertretendes Mitglied:Vincenzo RosaLU: LuxemburgMitglied:Jean OlingerStellvertretendes Mitglied:Nicola SchreinerNL: NiderlandeMitglied:Nick KruijsenStellvertretendes Mitglied:Marja van der SluisSI: SlovenienMitglied:Jana LovšinStellvertretendes Mitglied:Tina TeržanSE: SchwedenMitglied:Sofia SäterskogStellvertretendes Mitglied:Peter Bringle Durch Beobachter vertretene Mitgliedstaaten Tschechische Republik (CZ)Ungarn (HU)Irland (IE)Lettland (LV)Litauen (LT)Polen (PL)Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowakei (SK)Spanien (ES) Sonstige Teilnehmer Einheitliches Patentgericht:Präsident des Berufungsgerichts und Präsident des Gerichts erster Instanz, unterstützt von anderen Mitgliedern des Präsidiums sowie von Beamten und sonstigen Bediensteten des Einheitlichen Patentgerichts.Vorsitzender des Haushaltsausschusses: Johannes Karcher (DE)Vorsitzender des Beratenden Ausschusses: Willem Hoyng Durch Beobachter vertretene zwischenstaatliche Organisationen Europäische KommissionEuropäisches Patentamt – auch als Sachverständige im Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss ist neben dem Verwaltungsausschuss eines der drei Leitungsorgane des EPG.Der Haushaltsausschuss hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:Feststellung des Haushaltsplans des Gerichts auf Vorschlag des Präsidiums;Genehmigung der Jahresrechnung sowie des vom Präsidium vorgelegten Jahresberichts des Gerichts.Der Haushaltsausschuss setzt sich aus Vertretern aller Staaten, in denen das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) gilt, sowie aus Beobachtern zusammen. Des Weiteren kann der Haushaltsausschuss Sachverständige zu seinen Sitzungen einladen.Nachstehend sind alle Vertreter aufgeführt.Jeder Mitgliedstaat des Ausschusses verfügt über eine Stimme. Der Haushaltsausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Feststellung des Haushaltsplans ist jedoch eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.Der Haushaltsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig. Vorsitzender des Haushaltsausschusses ist derzeit Herr Bruno Leboullenger (FR), Stellvertreter Herr Theis Bødker Jensen (DK).Der Haushaltsausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung. ZUSAMMENSETZUNG DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender:Bruno Leboullenger (FR)Stellvertretender Vorsitzender:Theis Bødker Jensen (DK) Vertreter der Vertragsmitgliedstaaten AT: ÖsterreichMitglied:Andrea ScheichlStellvertretendes Mitglied:Gerard PilzBE: BelgienMitglied:Denis MailleuxBG: BulgarienMitglied:Vladia BorissovaStellvertretendes Mitglied:Iveta IstiliyanovaDK: DänemarkMitglied:Theis Bødker JensenStellvertretendes Mitglied:Flemming Kønig MejlEE: EstlandMitglied:Aasa SüldFI: FinnlandMitglied:[activ]FR: FrankreichMitglied:Max BrunnerDE: DeutschlandMitglied:Christian WichardStellvertretendes Mitglied:Johannes KarcherIT: ItalienMitglied:Raffaele FarellaStellvertretendes Mitglied:Vincenzo RosaLU: LuxemburgMitglied:Jean OlingerStellvertretendes Mitglied:Nicola SchreinerNL: NiderlandeMitglied:Nick KruijsenStellvertretendes Mitglied:Marja van der SluisSI: SlovenienMitglied:Jana LovšinStellvertretendes Mitglied:Tina TeržanSE: SchwedenMitglied:Sofia SäterskogStellvertretendes Mitglied:Peter Bringle Durch Beobachter vertretene Mitgliedstaaten Tschechische Republik (CZ)Ungarn (HU)Irland (IE)Lettland (LV)Litauen (LT)Polen (PL)Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowakei (SK)Spanien (ES) Sonstige Teilnehmer Einheitliches Patentgericht:Präsident des Berufungsgerichts und Präsident des Gerichts erster Instanz, unterstützt von anderen Mitgliedern des Präsidiums sowie von Beamten und sonstigen Bediensteten des Einheitlichen Patentgerichts.Vorsitzender des Haushaltsausschusses: Johannes Karcher (DE)Vorsitzender des Beratenden Ausschusses: Willem Hoyng Durch Beobachter vertretene zwischenstaatliche Organisationen Europäische KommissionEuropäisches Patentamt – auch als Sachverständige im Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss ist neben dem Verwaltungsausschuss eines der drei Leitungsorgane des EPG.Der Haushaltsausschuss hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:Feststellung des Haushaltsplans des Gerichts auf Vorschlag des Präsidiums;Genehmigung der Jahresrechnung sowie des vom Präsidium vorgelegten Jahresberichts des Gerichts.Der Haushaltsausschuss setzt sich aus Vertretern aller Staaten, in denen das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) gilt, sowie aus Beobachtern zusammen. Des Weiteren kann der Haushaltsausschuss Sachverständige zu seinen Sitzungen einladen.Nachstehend sind alle Vertreter aufgeführt.Jeder Mitgliedstaat des Ausschusses verfügt über eine Stimme. Der Haushaltsausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Feststellung des Haushaltsplans ist jedoch eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.Der Haushaltsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig. Vorsitzender des Haushaltsausschusses ist derzeit Herr Bruno Leboullenger (FR), Stellvertreter Herr Theis Bødker Jensen (DK).Der Haushaltsausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung.