Das Gericht wird vom Präsidenten des Berufungsgerichts vertreten, der den Vorsitz des Präsidiums führt.Der Präsident wird von allen Richtern des Berufungsgerichts in geheimer Wahl für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Präsident kann zweimal wiedergewählt werden.Der Präsident leitet die gerichtlichen Tätigkeiten und die Verwaltung des Berufungsgerichts und führt den Vorsitz des als Plenum tagenden Berufungsgerichts.
Das Gericht wird vom Präsidenten des Berufungsgerichts vertreten, der den Vorsitz des Präsidiums führt.Der Präsident wird von allen Richtern des Berufungsgerichts in geheimer Wahl für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Präsident kann zweimal wiedergewählt werden.Der Präsident leitet die gerichtlichen Tätigkeiten und die Verwaltung des Berufungsgerichts und führt den Vorsitz des als Plenum tagenden Berufungsgerichts.