Main Details: Registry number App_52033/2024 Date 17. September 2024 Parties Panasonic Holdings Corporation Order/Decision reference ORD_52137/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Mannheim (DE) Local Division German Headnotes: 1.Beweisanträge, die nach Abschluss des Zwischenverfahrens gestellt sind, sind regelmäßig zurückzuweisen. 2. Ein Parteigutachter, der zu methodischen Fragen eines ökonomischen Gutachtens befragt werden soll, ist kein Zeuge. Es kommt allenfalls eine Anhörung nach Regel 181 VerfO in Betracht. 3. Ob unter Umständen weitere Beweise erforderlich sind, kann der Spruchkörper gemäß Regel 114 VerfO entscheiden. German Schlüsselwörter: Parteisachverständiger, Zeuge, Antrag nach Abschluss des Zwischenverfahrens Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number App_52033/2024 Date 17. September 2024 Parties Panasonic Holdings Corporation Order/Decision reference ORD_52137/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Mannheim (DE) Local Division German Headnotes: 1.Beweisanträge, die nach Abschluss des Zwischenverfahrens gestellt sind, sind regelmäßig zurückzuweisen. 2. Ein Parteigutachter, der zu methodischen Fragen eines ökonomischen Gutachtens befragt werden soll, ist kein Zeuge. Es kommt allenfalls eine Anhörung nach Regel 181 VerfO in Betracht. 3. Ob unter Umständen weitere Beweise erforderlich sind, kann der Spruchkörper gemäß Regel 114 VerfO entscheiden. German Schlüsselwörter: Parteisachverständiger, Zeuge, Antrag nach Abschluss des Zwischenverfahrens Back to Decisions and Orders