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Application Order

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Main Details:

Registry number
App_47247/2024
Date
Parties
Digital River Ireland, Ltd., Motorola Mobility International Sales LLC, Motorola Mobility Germany GmbH, Motorola Mobility LLC
Order/Decision reference
ORD_47961/2024
Type of action
Generic application
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Munich (DE) Local Division

German Headnotes:

1. Auch wenn der Beklagte einer Verletzungsklage formal Kläger einer Widerklage auf Nichtigerklärung ist, kann er gemäß Art. 69 Abs. 4 EPGÜ und Regel 158.1 VerfO Sicherheitsleistung auch für die Kosten verlangen, die ihm durch die Erhebung der Widerklage auf Nichtigerklärung entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Andernfalls könnte der Beklagte unangemessen in seiner Rechtsverteidigung beschränkt sein, weil er gezwungen ist, für den Einwand der Nichtigkeit des Streitpatents eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu erheben, ohne dass er eine Aussicht auf die Erstattung der ihm dadurch entstandenen Kosten hat (Fortführung von Berufungsgericht, Anordnung vom 20.06.2025, UPC_CoA_393/2025, APL_20694/2025 – Emboline/AorticLab).

German Schlüsselwörter:

R.158.1 RoP, Prozesskostensicherheit, Widerklage auf Nichtigerklärung