Main Details: Registry number App_45481/2024 Date 10. Februar 2025 Parties Industria Lombarda Materiale Elettrico I.L.M.E. S.p.A., ILME GmbH Elektrotechnische Handelsgesellschaft v. PHOENIX CONTACT GmbH & Co. KG Order/Decision reference ORD_68781/2024 Type of action Preliminary objection Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Munich (DE) Local Division German Headnotes: 1. Die Zuständigkeit des EPG gemäß Art. 32 Abs. 1 a) EPGÜ, Art. 2g), Art. 3c) EPGÜ umfasst Verletzungsklagen auch insoweit, als dass sie auf Benutzungshandlungen gestützt werden, die vor dem Inkrafttreten des EPGÜ und/oder in der Zeit zwischen einem Opt-Out und dem Rücktritt hiervon stattgefunden haben sollen. 2. Zuständigkeit und anwendbares Recht sind voneinander zu trennende Aspekte, die separat voneinander zu beurteilen sind. Weder kann aus der Zuständigkeit des EPG geschlossen werden, dass auf jeden zur Entscheidung gestellten Sachverhalt stets das EPGÜ Anwendung findet, noch ist das anwendbare Recht ausschlaggebend für die Zuständigkeit des EPG. German Schlüsselwörter: Zuständigkeit, Einspruch, Inkrafttreten EPGÜ, Anwendbares Recht Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number App_45481/2024 Date 10. Februar 2025 Parties Industria Lombarda Materiale Elettrico I.L.M.E. S.p.A., ILME GmbH Elektrotechnische Handelsgesellschaft v. PHOENIX CONTACT GmbH & Co. KG Order/Decision reference ORD_68781/2024 Type of action Preliminary objection Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Munich (DE) Local Division German Headnotes: 1. Die Zuständigkeit des EPG gemäß Art. 32 Abs. 1 a) EPGÜ, Art. 2g), Art. 3c) EPGÜ umfasst Verletzungsklagen auch insoweit, als dass sie auf Benutzungshandlungen gestützt werden, die vor dem Inkrafttreten des EPGÜ und/oder in der Zeit zwischen einem Opt-Out und dem Rücktritt hiervon stattgefunden haben sollen. 2. Zuständigkeit und anwendbares Recht sind voneinander zu trennende Aspekte, die separat voneinander zu beurteilen sind. Weder kann aus der Zuständigkeit des EPG geschlossen werden, dass auf jeden zur Entscheidung gestellten Sachverhalt stets das EPGÜ Anwendung findet, noch ist das anwendbare Recht ausschlaggebend für die Zuständigkeit des EPG. German Schlüsselwörter: Zuständigkeit, Einspruch, Inkrafttreten EPGÜ, Anwendbares Recht Back to Decisions and Orders