Main Details: Registry number ACT_7605/2025 Date 22 avril, 2025 Parties Ortovox Sportartikel GmbH v. Mammut Sports Group AG, Mammut Sports Group GmbH Order/Decision reference ORD_7954/2025 Type of action Application For Costs Language of Proceedings Allemand Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. Sind auf Seiten einer Partei mehrere Rechts- oder Patentanwälte tätig, ist die Aufteilung der Aufgaben auf mehrere Rechts- und Patentanwälte jedenfalls solange für die Erstattungsfähigkeit der Kosten unschädlich, wie dadurch keine zusätzlichen Kosten generiert, sondern lediglich die zu erledigenden Aufgaben und damit auch die entstehenden Kosten zwischen verschiedenen Rechts- und Patentanwälten aufgeteilt werden. 2. Auch wenn die Abrechnung der Kosten des Eilverfahrens im Regelfall einem einheitlichen, sich an das Hauptsacheverfahren anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten ist, sind die im Eilverfahren entstandenen Kosten gesondert erstattungsfähig. Die Obergrenzen der erstattungsfähigen Kosten für das Verfahren auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen sowie für das Hauptsacheverfahren sind daher getrennt zu bestimmen. German Mots-clés: Obergrenze erstattungsfähiger Kosten, Eilverfahren, mehrere Rechtsanwälte, Kostenfestsetzung, Hauptsacheverfahren Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number ACT_7605/2025 Date 22 avril, 2025 Parties Ortovox Sportartikel GmbH v. Mammut Sports Group AG, Mammut Sports Group GmbH Order/Decision reference ORD_7954/2025 Type of action Application For Costs Language of Proceedings Allemand Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. Sind auf Seiten einer Partei mehrere Rechts- oder Patentanwälte tätig, ist die Aufteilung der Aufgaben auf mehrere Rechts- und Patentanwälte jedenfalls solange für die Erstattungsfähigkeit der Kosten unschädlich, wie dadurch keine zusätzlichen Kosten generiert, sondern lediglich die zu erledigenden Aufgaben und damit auch die entstehenden Kosten zwischen verschiedenen Rechts- und Patentanwälten aufgeteilt werden. 2. Auch wenn die Abrechnung der Kosten des Eilverfahrens im Regelfall einem einheitlichen, sich an das Hauptsacheverfahren anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten ist, sind die im Eilverfahren entstandenen Kosten gesondert erstattungsfähig. Die Obergrenzen der erstattungsfähigen Kosten für das Verfahren auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen sowie für das Hauptsacheverfahren sind daher getrennt zu bestimmen. German Mots-clés: Obergrenze erstattungsfähiger Kosten, Eilverfahren, mehrere Rechtsanwälte, Kostenfestsetzung, Hauptsacheverfahren Back to Decisions and Orders