Main Details: Registry number App_47877/2024 Date 3 juillet, 2025 Parties Motorola Mobility Germany GmbH, Motorola Mobility International Sales LLC, Motorola Mobility LLC, Digital River Ireland, Ltd. Order/Decision reference ORD_49715/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings Allemand Court - Division Court of First Instance - Munich (DE) Local Division German Headnotes: 1. Auch wenn der Beklagte einer Verletzungsklage formal Kläger einer Widerklage auf Nichtigerklärung ist, kann er gemäß Art. 69 Abs. 4 EPGÜ und Regel 158.1 VerfO Sicherheitsleistung auch für die Kosten verlangen, die ihm durch die Erhebung der Widerklage auf Nichtigerklärung entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Andernfalls könnte der Beklagte unangemessen in seiner Rechtsverteidigung beschränkt sein, weil er gezwungen ist, für den Einwand der Nichtigkeit des Streitpatents eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu erheben, ohne dass er eine Aussicht auf die Erstattung der ihm dadurch entstandenen Kosten hat (Fortführung von Berufungsgericht, Anordnung vom 20.06.2025, UPC_CoA_393/2025, APL_20694/2025 – Emboline/AorticLab). German Mots-clés: Prozesskostensicherheit, R.158.1 RoP, Widerklage auf Nichtigerklärung Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number App_47877/2024 Date 3 juillet, 2025 Parties Motorola Mobility Germany GmbH, Motorola Mobility International Sales LLC, Motorola Mobility LLC, Digital River Ireland, Ltd. Order/Decision reference ORD_49715/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings Allemand Court - Division Court of First Instance - Munich (DE) Local Division German Headnotes: 1. Auch wenn der Beklagte einer Verletzungsklage formal Kläger einer Widerklage auf Nichtigerklärung ist, kann er gemäß Art. 69 Abs. 4 EPGÜ und Regel 158.1 VerfO Sicherheitsleistung auch für die Kosten verlangen, die ihm durch die Erhebung der Widerklage auf Nichtigerklärung entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Andernfalls könnte der Beklagte unangemessen in seiner Rechtsverteidigung beschränkt sein, weil er gezwungen ist, für den Einwand der Nichtigkeit des Streitpatents eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu erheben, ohne dass er eine Aussicht auf die Erstattung der ihm dadurch entstandenen Kosten hat (Fortführung von Berufungsgericht, Anordnung vom 20.06.2025, UPC_CoA_393/2025, APL_20694/2025 – Emboline/AorticLab). German Mots-clés: Prozesskostensicherheit, R.158.1 RoP, Widerklage auf Nichtigerklärung Back to Decisions and Orders